Freitag, 13. Februar 2015

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag


Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.





In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden- Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache
In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.


Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13. November.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de


Quelle: www.rauchmelder- lebensretter.de 



Mittwoch, 11. Februar 2015

11.2. : Europäischer Tag des Notrufs 112

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

Jedoch wissen nur 17 Prozent der Menschen in Deutschland, dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt. Damit liegt die Bundesrepublik in der Eurobarometer-Umfrage weit hinter dem EU-Durchschnitt von 27 Prozent – nur in Großbritannien (13 Prozent), Griechenland (sieben Prozent) und Italien (fünf Prozent) ist die Kenntnis geringer. Der Anteil der Bevölkerung in Deutschland, die die 112 als europaweiten Notruf identifizieren kann, ist im Vergleich zu 2008 lediglich um fünf Prozentpunkte gestiegen.

Zum siebten Mal gibt es nun am 11. Februar den „Europäischen Tag der 112“, um die einheitliche Notrufnummer besser bekannt zu machen. Hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen von Institutionen und Organisationen, darunter auch Aktionen von Feuerwehren. Folgende Punkte stehen hierbei im Mittelpunkt des Interesses:


  • Der Hintergrund: Die Europäer sind aus beruflichen oder privaten Gründen immer häufiger in anderen Ländern der EU unterwegs, weshalb eine EU-weit einheitliche Notrufnummer sehr sinnvoll ist. So müssen die Bürger sich statt mehrerer Notrufnummern nur noch die 112 merken – und bekommen überall adäquate Hilfe!
  • Der Anruf: Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden: Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift im Sommer 2009 hat sich das Aufkommen der vorsätzlichen Fehlanrufe in den Leitstellen enorm verringert.
  • Die Kosten: Das Gespräch über die Notrufnummer ist immer kostenlos!
  • Die Antwort: Wer bei der 112 ans Telefon geht, ist auf Notfälle vorbereitet: In Abhängigkeit vom jeweiligen nationalen System für den Bevölkerungsschutz kommt der Notruf zumeist bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei an. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage geschult und sprechen beispielsweise in Deutschland häufig auch Englisch; in Grenznähe auch die Sprache der Nachbarregion.

Absetzen eines Notrufs

Im Frankreich-Urlaub brennt es plötzlich in der Ferienwohnung; bei der Fahrt durch Estland kommt es zum Verkehrsunfall – Sie zücken Ihr Telefon, wählen den EU-weiten Notruf 112 und erreichen die Leitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Was sind nun die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung?


  • Was ist passiert? Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert – beim Müllcontainerbrand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, beim Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.
  • Wo ist es passiert? Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.
  • Wie viele Verletzte/betroffene Personen sind es? Vom einzelnen Fußgänger bis zum vollbesetzten Schulbus – abhängig von der Anzahl der gefährdeten Menschen werden unterschiedlich viele Rettungsmittel benötigt. Wenn die Leitstelle dies bereits beim Notruf erfährt, kann sie zielgerecht alarmieren.
  • Wer ruft an? Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.
  • Warten auf Rückfragen! Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die routinierten Leitstellenmitarbeiter dies abfragen. Daher sollte man nie als erster auflegen, sondern warten, bis die Notrufstelle erklärt hat, dass sie alle Informationen hat.


Quelle: Deutscher Feuerwehrverband,www.feuerwehrverband.de